Kufr: Reue nach einer Äußerung oder Handlung
Die Antwort
Wa aleikum salam wr wb,
Wenn – rein hypothetisch (und ja: viele, die solche Fragen stellen, verwechseln „Zustimmung“ mit bloßem Schweigen oder werden von waswasah-artigen Kufr-Gedanken gequält oder haben schlicht brutal überzogene Vorstellungen von Kufr-Aussagen/Handlungen) – jemand vor anderen eine kufrhaltige Aussage tätigt, Kufr ausdrücklich bestätigt oder eine eindeutig kufrbehaftete Handlung begeht, dann ist der Weg der Reue im Kern schlicht: Er lässt das sofort, bereut es aufrichtig, fasst den festen Entschluss, nie wieder dorthin zurückzukehren, und erneuert seinen Islām – vor allem durch das ehrliche Bezeugen der Schahāda und die innere Abkehr vom Kufr.
Wichtig ist dabei: Als Bedingung für eine gültige Tawbah musst du Menschen nicht deine Sünde „beichten“ oder dich öffentlich selbst anklagen. Die Reue zwischen dir und Allah braucht keine dritte Person.
Es gibt aber einen zweiten Punkt, der nicht zur „Gültigkeit“ der Tawbah gehört, jedoch zur Pflicht der Schadensbehebung: Wenn deine Aussage oder Handlung andere tatsächlich betroffen hat – etwa weil du jemanden ermutigt, verwirrt, in die Irre geführt oder etwas in die Welt gesetzt hast, das weiterwirkt –, dann gehört zur Reue auch Islâh: Du begrenzt nach Möglichkeit den Schaden. Wer zur Irre ruft, trägt die Last der Irreführung. Gleichzeitig gilt: Selbst wenn du nicht alle erreichst oder nicht alles rückgängig machen kannst, bleibt deine Tawbah gültig; du bist dann verpflichtet, das zu tun, was realistisch in deiner Macht steht.
Wenn die Personen, vor denen es geschah, Muslime sind und dadurch ernsthaft zu befürchten ist, dass sie (a) Kufr für erlaubt halten, (b) dich für خارج عن الإسلام (außerhalb des Islams) halten, oder (c) die Aussage weitertragen, dann ist eine Klarstellung oft sinnvoll und manchmal sogar notwendig – aber nicht als detaillierte Selbstentblößung, sondern als Korrektur der falschen Botschaft. Du musst nicht mit Daten und Details auftreten. Es genügt, knapp und eindeutig zu sagen: „Das, was ich gesagt oder getan habe, war falsch und widerspricht dem Islām. Ich nehme es zurück.“
Wallahu A'lam
Die zugehörige Frage lesen
Selâm Aleykum ve rahmetullah Shaykh,
ich hoffe es geht Ihnen gut, möge Allah Ihnen Erfolg geben.
Ich habe eine kurze, aber sehr wichtige Frage, die mich seit längerem beschäftigt..
Wenn man vor einer Person dem Kufr zustimmt oder den Kufr vor einer Person ausspricht oder vor einer Person eine Handlung durchführt, welche Kufr darstellt, wie bereut man davon?
Ist es notwendig, dass man -aufgrund der Tatsache, dass man dies vor einem Menschen oder mehreren gemacht hat-, sich nun öffentlich oder vor eben jener Person von dieser Aussage oder Handlung oder Zustimmung, im wahrsten Sinne des Wortes los sagt, z.B in dem man sagt:
"Ich habe so und so gemacht/gesagt oder zu dieser und jener Angelegenheit geschwiegen, welche Kufr an Allāh darstellt und/oder jenen Vertrag unterschrieben, welcher Unglauben darstellt. Das war falsch. Ich distanziere und sage mich davon los..." Oder ähnliche diplomatischere Herangehensweisen, abhängig davon, ob jene Person die in unserem fiktiven Beispiel den Kufr bezeugt hat, selber ein Muslim oder Kāfir ist.
Oder reicht es, wenn man sich davon lossagt, also im privaten und bei Allah die Tat bereut.
Ich habe zu dieser Thematik keine Bekannte Schrift oder Ähnliches gefunden und bin daher sehr irritiert und ein wenig verzweifelt.
Ich wäre um İhren Rat zu Dank verpflichtet.
Barakallāhu fīk.